Urlaub ist derzeit wunderbar möglich 🦋

Hier bekommt ihr die neuen Einreisereglungen auf einen Blick:


Für Geimpfte und Genese ist z.B die Reise in ein "Hochrisikogebiet" kein Problem
und man muss weder einen Test vorweisen, noch in die Quarantäne ✌️


Quelle und Foto: https://www.bundesregierung.de / Stand 02.08.21

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Für alle die genau nachlesen möchten, haben wir hier die Details:


+++ Seit 1. August müssen alle Reiserückkehrer einen der folgenden Nachweise bereits bei der Einreise nach Deutschland vorlegen können: einen aktuellen Corona-Test, Nachweis einer vollständigen Impfung oder einen Genesenen-Nachweis. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Die neuen Einreiseregeln gelten für alle Länder unabhängig davon, ob man aus einem Nicht-Risikogebiet, einem Hochrisiko-Gebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet einreist. Dies gilt unabhängig von der Art des Verkehrsmittels. Die digitale Einreiseanmeldung* wird nur bei der Einreise aus einem Hochrisiko- oder Virusvarianten-Gebiet benötigt. +++


Das Robert Koch-Institut (RKI) definiert zwei Arten von Risikogebieten:

Hochrisiko-Gebiet: Ein Land oder eine Region gilt dann als Corona-Hochrisikogebiet, wenn dort eine besonders hohe Inzidenz besteht oder andere Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass in diesem Gebiet ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt. Dies ist insbesondere aufgrund der dort beobachteten Ausbreitungsgeschwindigkeit oder aufgrund nicht ausreichend vorhandener oder verlässlicher epidemiologischer Daten der Fall.

Virusvarianten-Gebiet: Ein Land oder eine Region gilt dann als Virusvarianten-Gebiet, wenn dort eine bestimmte, in Deutschland noch nicht verbreitete Variante des Coronavirus auftritt, bei der noch Ungewissheit besteht, dass Impfstoffe oder eine vorherige Infektion mit dem Coronavirus keinen oder nur einen eingeschränkten Schutz gegenüber dieser Variante aufweisen bzw. schwere Krankheitsverläufe zu befürchten sind.

Digitale Einreiseanmeldung für Rückkehrer
Nach Aufenthalt in einem Hochrisiko- oder Virusvarianten-Gebiet müssen Personen, bevor sie einreisen, eine digitale Einreiseanmeldung* ausfüllen: Dies kann frühestens drei Tage vor der Einreise geschehen. Wer seine Angaben in dem Portal eingibt, erhält eine Bestätigung, die er bei einer Kontrolle (etwa am Flughafen durch die Bundespolizei) oder an einem Grenzübergang vorzeigen muss. Zusätzlich wird automatisch das zuständige Gesundheitsamt  informiert, falls eine Quarantänepflicht vorliegt.

Einreise aus Hochrisiko-Gebieten
Wer aus einem Hochrisiko-Gebiet einreist, muss bereits bei der Einreise nach Deutschland einen der folgenden Nachweise vorlegen können: einen aktuellen Corona-Test, Nachweis einer vollständigen Impfung oder einen Genesenen-Nachweis.
Der Test darf frühestens 48 Stunden (bei PCR-Test frühestens 72 Stunden) vor der Einreise erfolgen. Das Ergebnis muss auf Anforderung des Beförderers (z.B. der Fluglinie) bei Abreise, der zuständigen Behörde bei Einreise oder bei polizeilicher Kontrolle vorgelegt werden.
Wer bei der Einreise aus einem Hochrisiko-Gebiet nur einen Corona-Test, aber keine vollständige Impfung und auch keinen Genesenen-Nachweis vorlegen kann, muss nach der Einreise umgehend in Quarantäne und sich für einen Zeitraum von 10 Tagen isolieren.
Ein vorzeitiges Beenden der Quarantäne durch einen negativen Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich.
Kinder unter 12 Jahren sind von der Test-Pflicht befreit, nicht jedoch von der Quarantäne-Pflicht: Für sie endet die Quarantäne automatisch am fünften Tag nach der Einreise.
Hochrisiko-Länder sind aktuell: Ägypten, Andorra, Argentinien, Bolivien, Botswana, Chile, Costa Rica, Ecuador, Fidschi, Georgien, Großbritannien und Nordirland, Indien, Indonesien, Iran, Kolumbien, Kuba, Kuwait, Lesotho, Libyen, Malawi, Malaysia, Mongolei, Mosambik, Namibia, Nepal, Niederlande, Oman, Paraguay, Peru, Portugal, Russland, Sambia, Seychellen, Simbabwe, Spanien, Sudan, Suriname, Südafrika, Swaziland, Syrische Arabische Republik, Tansania, Tunesien, Uruguay, Zypern.

Tagesausflügler und Grenzverkehr
Personen, die sich weniger als 24 Stunden in einem Hochrisiko-Gebiet aufgehalten haben, sind laut Informationen des Auswärtigen Amtes* bei der Einreise nach Deutschland sowohl von der digitalen Einreiseanmeldung als auch von der Quarantäne- bzw. Testpflicht befreit.

Einreise aus Virusvarianten-Gebieten
Deutsche bzw. in Deutschland lebende Ausländer dürfen auch weiterhin aus Virusvarianten-Gebieten einreisen, müssen aber bereits bei Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen (Probenentnahme für PCR-Tests darf maximal 72 Stunden vor der geplanten Einreise erfolgen, für Antigentest maximal 24 Stunden davor). Die Testpflicht gilt auch für Genesene und Geimpfte.
Für alle anderen Personen gilt ein Beförderungsverbot: Fluggesellschaften sowie Bahn-, Bus- oder Schiffsunternehmen dürfen aus den genannten Gebieten diese Personen nicht mehr nach Deutschland befördern. Ausnahmen gibt es unter anderem für Transitpassagiere und den Warenverkehr.
Für Einreisende beträgt die Quarantänezeit nach Aufenthalt in einem Virusvarianten-Gebiet 14 Tage.
Ein "Freitesten" nach der Einreise ist nicht möglich.
Kinder unter 12 Jahren sind von der Test-Pflicht befreit, nicht jedoch von der Quarantäne-Pflicht.
Die Quarantäne-Pflicht (Virusvariantengebiet) gilt auch für Genesene und Geimpfte.
Für Geimpfte, die über einen vollständigen Impfschutz mit einem auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts bekanntgemachten, bestimmten Impfstoff verfügen, endet die Quarantäne mit Übermittlung ihres Impfnachweises. Voraussetzung ist, dass das Robert Koch-Institut festgestellt (und auf seiner Internetseite bekanntgemacht) hat, dass dieser Impfstoff gegen die Virusvariante hinreichend wirksam ist, die zur Einstufung des Gebiets als Virusvarianten-Gebiet geführt hat.
Wird das entsprechende Virusvarianten-Gebiet noch während der Quarantänezeit eines Reiserückkehrers in Deutschland zum Hochrisiko-Gebiet herabgestuft, gelten für die Beendigung der Quarantäne die Regelungen für Hochrisiko-Gebiete.
Als Virusvarianten-Gebiete eingestuft sind derzeit: Brasilien und Uruguay.

Flugreisende benötigen Test beim Check-in
Wer mit dem Flugzeug aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehrt, muss bereits beim Check-in am Abflugort einen der folgenden Nachweise vorlegen können: einen aktuellen Corona-Test, Nachweis einer vollständigen Impfung oder einen Genesenen-Nachweis. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Bei Flügen aus Virusvarianten-Gebieten müssen auch Genesene und Geimpfte einen negativen Corona-Test vorlegen. Ohne Nachweis ist kein Mitflug möglich.

Wer gilt als geimpft oder genesen?
Als Beleg für eine vollständige Impfung wird ein ärztlicher Nachweis auf Papier oder digital (z.B. CoV-Pass-App fürs Smartphone) auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch akzeptiert. Die letzte Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Eine Übersicht, welche Impfstoffe in Deutschland und im Ausland zugelassen* sind, gibt es beim Paul-Ehrlich-Institut. Dort steht auch, wie viele Dosen der Impfstoffe für eine vollständige Impfung benötigt werden.
Als Beleg für eine Genesung wird ebenfalls ein ärztlicher Test-Nachweis (z.B. ein PCR-Labortest) auf Papier oder digital (z.B. CoV-Pass-App fürs Smartphone) auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch akzeptiert. Die Infektion muss mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegen.

Diese Corona-Tests werden bei Einreise akzeptiert
Anerkannt werden derzeit folgende Tests: PCR-, LAMP- und TMA-Tests aus allen Staaten der EU und einigen weiteren Staaten sowie Antigen-Schnelltests aus allen Ländern, sofern sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien erfüllen.
Der Testnachweis darf in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in Papierform oder digital vorliegen. Ein Antigentest darf maximal 48 Stunden (bei Virusvarianten-Gebieten 24 Stunden), ein PCR-Test maximal 72 Stunden alt sein. Für die Berechnung ist der Zeitraum zwischen Abstrich und Einreise maßgeblich.
Alle Informationen zur Anerkennung von Corona-Tests für die Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland* gibt es beim RKI.

Ein- oder Ausreise: Genügt ein Corona-Selbsttest als Nachweis?
Die sogenannten Corona-Selbsttests für zu Hause, die in Apotheken und im Handel erhältlich sind, werden bei Ein- oder Ausreisekontrollen nicht als Testnachweis akzeptiert. Hier ist ein ärztliches Zeugnis oder ein dokumentiertes negatives Testergebnis erforderlich.

Quarantäne nach Transit durch ein Risikogebiet?
Wer auf der Rückreise aus einem Nicht-Risikogebiet nach Deutschland ein Hochrisiko-Gebiet ohne Aufenthalt durchquert, ist von der Quarantänepflicht bei der Rückkehr befreit.
Sobald aber ein Aufenthalt stattfindet, man etwa eine Nacht in einem Hotel verbringt, gelten zusätzlich die Rückkehr-Regeln für das Land des Zwischenstopps.


Änderungen vorbehalten, Haftung ausgeschlossen. Quelle: https://www.adac.de/news/quarantaene-einreise-deutschland/



Ihre und eure Magdalena

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Magdalena Wimmer


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Mehr über unsere Reisen findet ihr unter REISEBERICHTE.

        

 
 

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